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    Home»Nachrichten»Datenschützer kündigt DSGVO-Bußgelder in "erheblichem Umfang" an

    Datenschützer kündigt DSGVO-Bußgelder in "erheblichem Umfang" an » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion30.10.18↻ 19.04.23
    Tastatur, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Tastatur, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die unzureichende Umsetzung der seit 25. Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ruft die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Eine "Handelsblatt" (Dienstagausgabe)-Umfrage unter mehreren Landes-Datenschutzbeauftragten ergab, dass inzwischen zahlreiche Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Noch in diesem Jahr würden Bußgelder "in erheblichem Umfang anfallen", sagte der Chef der Behörde in Baden-Württemberg, Stefan Brink, dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe).

    Hamburg

    Als Beispiele für DSGVO-Verstöße nannte Brink rechtswidrige Videoüberwachungen sowie Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat bislang zwei Bußgeldverfahren eingeleitet. Seine Behörde habe zudem "mehrmals Verwarnungen ausgesprochen", sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). Als Beispiele nannte Caspar etwa "werbliche Ansprachen" per E-Mail, die ohne Rechtsgrundlage stattfänden, weil hier grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich sei. "Ein Dauerthema ist auch das Vermieterfragerecht, wenn zum Beispiel ein potentieller Vermieter bereits im Vorfeld einer Besichtigung unzulässig viele Daten erheben will."

    Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Helga Block hat bereits erste Bußgeldbescheide erlassen. "Dabei ging es insbesondere um Fälle, in denen wir von den angeschriebenen Verantwortlichen keine Auskünfte erhalten haben", sagte Block dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe).

    Berlin

    In Berlin stehen Strafmaßnahmen kurz bevor. "Bis Ende des Jahres ist mit ersten Bußgeldern nach neuem Recht zu rechnen", sagte die Sprecherin der Datenschutzbehörde, Dalia Kues, dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). Besonders hoch sei das Beschwerdeaufkommen im Bereich der Betroffenenrechte, etwa wenn Unternehmen Selbstauskünfte nicht oder nicht richtig erteilten oder den Löschansprüchen von Betroffenen nicht nachkämen. "Auch der Bereich unerwünschte E-Mail-Werbung ist eingabenstark", sagte Kues. Ebenfalls "beschwerdeintensiv" sei das Arbeitsgebiet Telemedien.

    Cookies und Datenschutzerklärungen

    "Dort betreffen die Beschwerden vielfach den Einsatz von Cookies oder die Datenschutzerklärungen von Internetauftritten", erläuterte die Behördensprecherin. "Wir erhalten sehr viele Hinweise zu Webseiten, die gar keine oder offensichtlich mangelhafte Datenschutzhinweise enthalten."

    Seit Inkrafttreten der DSGVO verzeichnen die Behörden einen drastischen Anstieg der Datenschutzbeschwerden. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich die Zahlen verdoppelt, sagte der Hamburger Datenschützer Caspar. Auch die Behörde in Berlin registrierte ein hohes Beschwerdeaufkommen. In den Monaten Mai bis einschließlich September seien insgesamt 2.157 Beschwerden von betroffenen Bürgern eingegangen, sagte Sprecherin Kues. Im gleichen Vorjahreszeitraum habe es lediglich 578 solcher Eingaben gegeben. Somit hat sich die Zahl der Beschwerden fast vervierfacht. Auch in Baden-Württemberg verzeichnet die zuständige Datenschutzbehörde eine deutliche Zunahme an Nachfragen beziehungsweise Beschwerden. Die Zahl der Eingaben sei seit Mai 2018 um das Dreifache gestiegen, sagte Behördenchef Brink.

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