Berlin – Die Deutsche Hospiz-Stiftung warnt vor einer Ungleichbehandlung bei Schmerzpatienten. „Es darf keine Zweiklassenschmerzversorgung geben“, sagte der geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe) mit Blick auf eine Verordnung zur Versorgung Schwerstkranker mit Betäubungsmitteln. Sie tritt heute in Kraft.Demnach können sich Hospize und Einrichtungen mit Palliativversorgung Notfallvorräte an Betäubungsmitteln zulegen – Pflegeheime hingegen nicht. „Die Verordnung reicht nicht aus“, sagte Brysch. „Von ihr profitieren nur 20.000 Schwerstkranke in Hospizen und ambulanten Einrichtungen der speziellen Palliativversorgung. Bis zu 400.000 Bewohner in Pflegeheimen bleiben außen vor.“ Die Hospiz-Stiftung werde einen neuen Vorstoß bei Gesundheitsminister Bahr machen. „Auch Pflegeheime müssen Betäubungsmittel für den Notfall vorhalten können.“ [dts Nachrichtenagentur]
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