Foto: Mietwohnungen, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der ersten Musterfeststellungsklage im Mietrecht am Oberlandesgericht (OLG) München erwartet der Deutsche Mieterbund im gesamten Bundesgebiet weitere Prozesse. “Wenn Mieter gemeinsam klagen, eröffnet das im ganzen Land neue Wege im Kampf gegen überhöhte Mieten”, sagte der Pressesprecher des Deutschen Mieterbunds, Ulricht Ropertz, der “Bild-Zeitung” (Freitagsausgabe). Es sei ein “wegweisendes Urteil”, das die Rechte von Mietern “deutlich stärken könnte”, so der Mieterbund-Pressesprecher weiter.
Das Oberlandesgericht München hatte am Dienstag dem örtlichen Mieterverein Recht gegeben. Der Verein klagte stellvertretend für mehr als 130 Mieter einer Wohnanlage im Münchener Stadtteil Schwabing gegen eine drastische Mieterhöhung, die mit Modernisierung begründet wurde. Für die Klageart müssen sich mindestens 50 Mieterparteien in vergleichbarer rechtlicher Lage anschließen. Der Deutsche Mieterbund rechnet bundesweit mit weiteren Prozessen, in denen es um einen Streit wie in München geht. “Uns sind viele weitere Fälle dieser Art bekannt”, sagte Ropertz. Interessant sei die Musterfeststellungsklage zudem für Mieter, die bisher die finanziellen Risiken eines Gerichtsverfahrens nicht eingehen wollten.
Aber auch für weitere Fälle sei die Klageart geeignet, so der Mieterbund-Pressesprecher weiter. “In der Praxis geht es vor allem um Mieter in größeren Wohnanlagen”, sagte Ropertz der “Bild-Zeitung”. Für den Einzelnen entstünden keine Kosten. Mögliche Anwendungen laut Mieterbund: “Wenn der Vermieter Betriebskosten abrechnet, die er nicht umlegen darf, etwa Reparaturkosten”. Und: “Wenn die Mieterhöhung auf einer falschen Einstufung der Wohnlage beruht”. Zum Beispiel, wenn eine größere Wohnanlage direkt an einer lauten Straße liegt, der Vermieter aber eine ruhige, bevorzugte Wohnsituation zugrunde gelegt habe.
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