Foto: Fußball, dts Nachrichtenagentur
Frankfurt/Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Dies berichtet der Deutsche Fußball-Bund am Montag auf seiner Internetseite. Vor dem Beginn des Meisterschaftsspiels der Bundesliga zwischen Bayer Leverkusen und dem 1. FC Köln am 17. September 2011 in Leverkusen sowie in der 31. und 48. Minute wurden im Kölner Zuschauerblock Pyrotechnik und Rauchbomben gezündet.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. [dts Nachrichtenagentur]