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    Home»Nachrichten»DGB-Chef Hoffmann knüpft Homeoffice-Pflicht an Impfquote

    DGB-Chef Hoffmann knüpft Homeoffice-Pflicht an Impfquote » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion01.06.21↻ 15.11.21
    Impfspritze mit Moderna wird aufgezogen, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Impfspritze mit Moderna wird aufgezogen, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, lehnt ein baldiges Auslaufen der Homeoffice-Pflicht trotz sinkender Corona-Inzidenzen ab. "Auch wenn die Infektionszahlen endlich zurückgehen - es wäre unverantwortlich, jetzt alle wirkungsvollen Mechanismen des Infektionsschutzes über Bord zu werfen", sagte Hoffmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagausgaben). "Gerade die Unternehmen stehen im besonderen Maße in der Pflicht, für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Neben klaren Hygienekonzepten beinhaltet dieser zweifelsohne auch die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten", so Hoffmann weiter.

    "Solange nicht ein Großteil der Beschäftigten vollständig geimpft ist, dürfen sich die Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung ziehen", fügte er hinzu. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass mobile Arbeit in einem weit größeren Umfang möglich sei, als bisher angenommen, aber auch die Schattenseiten offengelegt, sagte der DGB-Chef. Deswegen fordere der DGB einen gesetzlichen Regelungsrahmen für mobiles Arbeiten. "Wir brauchen klare Spielregeln für eine moderne, digitale Arbeitswelt", sagte Hoffmann. Stärkere Mitbestimmungsrechte spielten eine zentrale Rolle, so der Gewerkschaftschef. "Überall dort, wo Mitbestimmung und Tarifbindung funktionieren, sind bereits vor der Coronakrise aber auch in den letzten Monaten viele gute, für das jeweilige Unternehmen oder Branche passgenaue Vereinbarungen zur Regelung mobilen Arbeitens abgeschlossen worden - sowohl in Betriebsvereinbarungen als auch in Tarifverträgen." Hoffmann fügte hinzu: "Leider hat die Union eine weitreichende Modernisierung der Mitbestimmung gerade verhindert. So wird mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz nicht - wie vom DGB gefordert - ein eigenständiges Mitbestimmungsrecht bei der Einführung mobiler Arbeit geschaffen, sondern lediglich die Ausgestaltung mobiler Arbeit vollumfänglich der Mitbestimmung unterworfen. Das reicht nicht aus."

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