Köln (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere Kölner Oberstaatsanwalt Günther Feld hat sich dafür ausgesprochen, dass es auch heute noch viel mehr NS-Prozesse gegen frühere SS-Angehörige geben müsste. Seit Mitte der 2000er-Jahre wurden zwar neue Ermittlungsverfahren eröffnet und Prozesse geführt. Diese richteten sich aber ausschließlich gegen SS-Leute, die in Vernichtungslagern eingesetzt waren.
In fast jedem größeren Konzentrationslager seien aber auch Juden inhaftiert gewesen, deren Ermordung geplant war. „Wo Juden waren, gab es stets Auschwitz-ähnliche Bedingungen für die Häftlinge“, sagte Feld der „Welt“. „Jedes KZ war eine Art Mini-Auschwitz.“ Das sei in „Dutzenden Konzentrationslagern der Fall“ gewesen, und „jeder SS-Angehörige, der dort arbeitete, wusste das auch“. Feld ist der Auffassung, dass sich daher weitaus mehr Holocaust-Überlebende als Nebenkläger und Zeugen zur Verfügung stellen könnten als bisher bekannt. „Ich halte auch die juristische Annahme für richtig, dass jeder Jude, der so ein KZ überlebte, Opfer eines versuchten Mordes war. Es gäbe also weitaus mehr Überlebende, die ein Interesse an strafrechtlicher Verfolgung noch lebender SS-Leute hätten“, so der ehemalige Oberstaatsanwalt. Feld war bis 2011 Leiter der Abteilung für NS-Verbrechen bei der Staatsanwaltschaft in Köln. Er führte etwa 30 Verfahren gegen Angehörige der SS. Der Jurist arbeitet heute als Rechtsanwalt und hat Holocaust-Überlebende und deren Angehörige in den Auschwitz-Prozessen von Detmold und Lüneburg vertreten.
Der Ex-Oberstaatsanwalt hat offenkundig kein staatliches Amt im 3. Reich innegehabt. Andernfalls hätte er wissen müssen, dass der Massenmord und die Entrechtung der Juden darin legitim waren. Herr Hitler konnte Dank des Ermächtigungsgesetzes vom April 1933 sich das nämlich leisten und zwar ohne Rücksicht auf das heute bzw. von den alliierten Siegermächten eingeführte Recht. Die Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg beruhten auf Gesetzen, die erst der US-Hauptankläger „Justice“ Jackson geschaffen hatte. Davor gab es keine „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ usw..
Ferner vergisst er, dass für Hitler außer den SS-Leuten in den KZs auch Polizisten des Reiches und Soldaten der Wehrmacht töteten. Sie wurden unterstützt von normalen Verwaltungsbeamten und vor allem Deutschen Richtern besonders an den Sondergerichten. Das Mordwerkzeug wurde in Deutschen Industriefabriken geschaffen. Wenn hat dieser Oberstaatsanwalt von diesen Unterstützern überhaupt angeklagt? Todesurteile gab es in Nürnberg nur gegen einige Reichsminister, Generale und hohe SS-Leute, nicht aber gegen einen einzigen Mordwerkzeugfabrikanten oder Transporteur von Hitlers Mordopfern! Die wenigen in Nürnberg verurteilten Juristen kamen mit milden Gefängnisstrafen davon. Kein Deutsches Gericht der BRD hat auch nur einen dort nicht bestraften, verurteilt. Jetzt sollen die Verwaltungshelfer der SS in den KZs angeklagt werden, auch wenn die keinen einzigen Häftling umbrachten. Wenn man weitere Verfolgungen mit dem pensionierten Oberstaatsanwalt fordert, stellt sich die Frage, warum und weshalb er nicht einen einzigen Wachmann oder Buchhalter der KZs und der Gestapo, usw. angeklagt hat. Hat er etwa „begünstigt“ bzw. „Strafen im Amt vereitelt“?