Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – In Erfurt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag die Urteilsgründe im Fall „Emmely“ veröffentlicht. Grundsätzlich sieht das Gericht einen geringwertigen Diebstahl als einen wichtigen Grund für eine Kündigung an. Eine außerordentliche Kündigung, wie im Fall „Emmely“, sei allerdings nur gerechtfertigt, wenn durch eine erstmalige Vertrauensenttäuschung das Vertrauensverhältnis vollständig und unwiederbringlich zerstört sei, so das BAG. Im Fall von „Emmely“ sei dies indes nicht gegeben, die Richter verwiesen dazu auf das langjährige Arbeitsverhältnis, welches mehr als 30 Jahre umfasste.Die bei einer Supermarktkette angestellte Frau wurde 2008 wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro ohne vorherige Abmahnung entlassen.
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