Lausanne – Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat sich im Doping-Fall von Jan Ullrich in einem Punkt für „nicht zuständig“ erklärt. Die Richter teilten den Fall überraschend in zwei Verhandlungsabschnitte auf. So wies die Kammer die Auseinandersetzung zwischen der Schweizer Anti-Doping-Behörde Swiss Anti-Doping und Ullrich ab und begründete dies in 69 Punkten.Der Streit zwischen dem Weltverband UCI, Ullrich und dem Schweizer Radsportverband Swiss Cycling hingegen wird laut CAS erst in sechs Wochen gefällt. „Ich bin sehr enttäuscht, dass ich weitere sechs Wochen warten muss“, sagte der vor vier Jahren und zehn Monaten als Radprofi zurückgetretene Ullrich. Dem Rad-Profi droht eine lebenslange Sperre für alle Tätigkeiten im Profiradsport. [dts Nachrichtenagentur]
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