Berlin – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat der Bundesregierung die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung nahegelegt. Es gebe eine europäische Richtlinie, die eine solche Datenspeicherung verlange, sagte Papier der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagausgabe). „Die derzeitige Nichtregelung verstößt gegen Europarecht.“Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Regelungen zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt. Papier wies allerdings darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung „unter bestimmten Voraussetzungen zulässig“ sei. Wenn sie dazu diene, schwere Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen, sei die anlasslose Speicherung mit einer Frist von sechs Monaten zulässig. Eine engere Verzahnung von Polizei und Verfassungsschutz, wie sie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) als Reaktion auf die Neonazi-Mordserie befürwortete, hält Papier für unbedenklich. „Allzu intensive Verknüpfungen sollte es nicht geben. Aber eine verbesserte Zusammenarbeit, einen verstärkten Informationsaustausch – etwa in einem gemeinsamen Zentrum zur Abwehr von Rechtsextremismus – halte ich für unproblematisch“, sagte er. „Der Verfassung ist kein Gebot zu entnehmen, dass die Behörden sich künstlich dumm stellen müssen.“ Es komme auf das rechte Maß an. Grundsätzlich halte er das rechtliche Instrumentarium im Kampf gegen Rechtsextremismus für ausreichend, fügte Papier hinzu. Lediglich die Nutzung dieses Instrumentariums sei nicht gelungen. „Das kann an Schwächen in der Ausstattung, im Einsatz und der Führung des Personals der Sicherheitsbehörden liegen.“ [dts Nachrichtenagentur]
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