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    Home»Nachrichten»Gebotsverfahren für „Klimaschutzverträge“ startet am Dienstag
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    Gebotsverfahren für „Klimaschutzverträge“ startet am Dienstag

    News Redaktion News Redaktion11.03.24
    Stahlproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Stahlproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) startet am Dienstag das erste Gebotsverfahren für die neuen „Klimaschutzverträge“. Diese sollen die deutsche Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. „Allein die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde werden mehrere Millionen Tonnen CO2 einsparen“, sagte Habeck dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe).

    Insgesamt vier Milliarden Euro stellt der Bund für die erste Förderrunde bereit. Drei weitere Ausschreibungsrunden sollen folgen. Insgesamt will der Bund für die energieintensive Industrie Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe zur Verfügung stellen. Das Prinzip der Klimaschutzverträge: Mehrkosten, die Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen dadurch entstehen, klimafreundliche Anlagen zu errichten und zu betreiben, werden durch den Staat ausgeglichen.

    Wird die Produktion der grünen Produkte künftig günstiger, zahlen die Unternehmen an den Staat zurück. Der Förderzeitraum beträgt maximal 15 Jahre. Die Unternehmen können den Klimaschutzvertrag mit einer Frist von drei Jahren kündigen. Das geht aus der fertigen Förderrichtlinie hervor, über die das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) berichtet. Dem Wirtschaftsministerium zufolge können durch die Klimaschutzverträge Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2045 vermieden werden.

    Bewerben können sich Unternehmen, die an einem Vorverfahren teilgenommen haben. Ministeriumskreisen zufolge kommen diese aus den Branchen Chemie, Papier, Zement, Keramik, Stahl, Glas und Gips. Die erste Runde richtet sich vor allem an den industriellen Mittelstand. Deshalb ist die Fördersumme auf eine Milliarde Euro pro Antrag begrenzt.

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