Köln – Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, durch den die Deutsche Post eine Portoerhöhung bei der Billigtochter First Mail verhindern wollte. Das berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe). Eine solche Preisanhebung hatte zuvor die Bundesnetzagentur von der Post verlangt, weil sie dem Unternehmen Preisdumping vorgeworfen hatte.Nun muss die nächste Instanz entscheiden: „Wir werden gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen“, sagte ein Sprecher der Post. Der Fall hat eine enorme Bedeutung für die Post und die Branche der Briefversender: Im Juni hatte die Bundesnetzagentur in einem Verfahren gegen First Mail und die Deutsche Post „Verstöße gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot“ festgestellt. Die Behörde wirft den Unternehmen vor, mit niedrigen Versandpreisen Preisdumping zu betreiben und den Wettbewerb zu behindern. Belegt wurde dies auch damit, dass First Mail seit Jahren mit Verlust arbeitet. Als Reaktion darauf wies die Netzagentur die Post an, die Preise bei First Mail kräftig zu erhöhen. Dagegen zog die Post vor Gericht und beantragte parallel zum Hauptsacheverfahren per Eilantrag die Aussetzung des Vollzugs. Dies ist nun vom Verwaltungsgericht angelehnt worden. Nun müsste die Post die Preise bis zum 9. September erhöhen, so lautet die Anordnung der Bundesnetzagentur. Bis dahin jedoch dürfte das Oberverwaltungsgericht keinen Beschluss gefasst haben. Ob die Netzagentur die Frist verlängern wird, ist offen. Eine Aussage dazu aus der Behröde gibt es nicht. Die Sache ist deshalb so wichtig, weil eine Preiserhöhung bei First Mail das gesamte Preisgefüge der Briefbranche verändern könnte. First Mail hat Kunden vor allem unter Behörden, Versicherungen und anderen Unternehmen. Die Post hat die Firma als direkten Konkurrenten zu TNT oder Pin Mail gegründet. [dts Nachrichtenagentur]
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