Schönefeld – Im Verfahren um die Bus-Katastrophe vom Schönefelder Kreuz hat das zuständige Landgericht Potsdam nach Informationen des in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ (Donnerstagsausgabe) entschieden, dass die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen nachermitteln muss. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dies. Es sei ein ergänzendes Gutachten nötig, hieß es aus Justizkreisen, mit dessen Fertigstellung erst in der zweiten Hälfte dieses Jahres gerechnet werde.Erst danach könne der Prozess beginnen. Vor 2012 wird kein Urteil erwartet. Nachdem am 26. September 2010 ein polnischer Reisebus gegen einen Brückenpfeiler geprallt war und 14 Insassen starben, muss sich eine damals 37-jährige Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Reisebus war an jenem Sonntag auf dem südlichen Berliner Ring am Schönefelder Kreuz mit einem roten Mercedes kollidiert, den die Frau steuerte. Die Angeklagte hatte bei der Auffahrt auf die Autobahn die Kontrolle über das Auto verloren. [dts Nachrichtenagentur]
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