Münster (dts Nachrichtenagentur) – Der Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 ist verfassungswidrig. Das entschied am Dienstag der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster. Das Gericht gab damit einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt.Das Urteil könnte die Auflösung des Landtags und Neuwahlen bedeuten. Der Nachtragshaushalt, der im vergangenen Dezember verabschiedet wurde, sah eine Rekord-Neuverschuldung von 7,1 Milliarden Euro vor. Zuletzt hatten SPD und CDU gegenseitig mit der Auflösung des Landtags gedroht. Die SPD fordert Neuwahlen, falls die Konservativen auch gegen den Haushalt 2011 klagen sollten.
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