Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung muss offenlegen, weshalb sie Jan Böhmermanns Erdogan-Satire für strafbar hielt. Das hat das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) auf einen Eilantrag des „Tagesspiegels“ in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden und damit eine Beschwerde des Auswärtigen Amts (AA) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen, berichtet die Zeitung in eigener Sache. Das AA und das Justizministerium hatten das umstrittene „Schmähgedicht“ des TV-Moderators auf den türkischen Präsidenten als Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingestuft.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte den Fernsehbeitrag damals als „bewusst verletzend“ und das Kabinett erlaubte Ermittlungen, die mittlerweile eingestellt sind. Trotzdem wurde die juristische Prüfung weiter geheim gehalten. Zu Unrecht, wie das OVG jetzt rechtskräftig feststellte: Die Regierung habe zwar behauptet, dass eine Offenlegung ihre Arbeit und das Verhältnis zur Türkei beeinträchtige, dies vor Gericht jedoch nicht überzeugend dargelegt. Es sei nicht ersichtlich, dass „durch das Auskunftsbegehren in den innersten Bereich der Willensbildung der Bundesregierung eingedrungen würde“.