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    Home»Nachrichten»Gesetzentwurf zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Sterbehilfe bleibt unverändert

    Gesetzentwurf zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Sterbehilfe bleibt unverändert » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion28.08.12

    Krankenzimmer, dts Nachrichtenagentur
    Foto: Krankenzimmer, dts Nachrichtenagentur

    Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bringt nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Sterbehilfe am Mittwoch unverändert ins Kabinett ein. Künftig mache sich strafbar, wer einem anderen beim Selbstmord hilft, um damit Geld zu verdienen. Straffrei blieben weiterhin Angehörige und alle nahe stehende Personen, auch wenn diese Ärzte sind.Der Entwurf war bei den Kirchen, in der Ärzteschaft sowie in der Union auf Kritik gestoßen. Die Bundesjustizministerin, die sich nun eine Versachlichung der Debatte erhofft, hebt freilich hervor, es werde künftig nichts erlaubt, was zur Zeit unter Strafe stehe. Die Standesregeln der Ärzte würden dadurch nicht berührt. Aus der Begründung des Regierungsentwurfs wurden aber, als Reaktion auf die Kritik, sämtliche Beispiele für nahestehende Personen entfernt. Eine nur geschäftsmäßige Förderung des Suizids bleibt weiterhin straflos. Strafbar ist nur die auf Wiederholung ausgerichtete und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Förderung des Suizids. [dts Nachrichtenagentur]

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