Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass die Pläne der Ampelregierung zur Cannabislegalisierung mit dem Europarecht vereinbar sind. Das geht aus einem Gutachten des Dienstes hervor, das der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger in Auftrag gegeben hat und über das der „Spiegel“ berichtet. Darin heißt es, vor dem europarechtlichen Hintergrund sei davon auszugehen, dass „der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf“.
Das würde einen sehr viel engeren Rahmen bedeuten als von der Ampel angestrebt. Eigenanbau und Konsum würden dem Gutachten zufolge entkriminalisiert. Auch der gemeinsame Anbau in Vereinen wäre demnach – wenn auch unter strengen Auflagen – möglich. Nach Plänen der Ampelregierung soll Cannabis kurzfristig aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt werden. Privatleute sollen drei weibliche Pflanzen anbauen dürfen, der Anbau soll auch in Anbauvereinen, wie es in dem Referentenentwurf des Gesetzes heißt, erlaubt werden. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, der Konsum soll nicht vor Ort stattfinden, die Abgabe von Cannabis darf nicht kommerziell sein. In einem zweiten Schritt soll der kommerzielle Anbau und die lizenzierte Abgabe von Cannabis in Geschäften künftig fünf Jahre lang in Modellregionen erprobt werden – unter wissenschaftlicher Kontrolle. „Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs“, sagte Pilsinger dem „Spiegel“. „Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch.“ Pilsinger liest in dem Gutachten außerdem eine Absage an die von der Ampel geplanten Modellregionen. So heißt es im Gutachten, es sei fraglich, ob die Beschaffungsmaßnahmen „wie etwa die Einrichtung eines staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems zu Genusszwecken von der mitgliedstaatlichen Entkriminalisierungsfreiheit gedeckt sind“. Pilsinger sieht deshalb eine Legalisierung von Cannabis „durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig“.