Foto: Attac, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Politische Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen ist einem Rechtsgutachten zufolge prinzipiell mit deren Gemeinnützigkeit vereinbar. Zu diesem Schluss sei der Bochumer Juraprofessor Sebastian Unger gekommen, berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte den Juristen beauftragt.
Zahlreiche Organisationen bangen seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) um ihre Gemeinnützigkeit. Der BFH hatte entschieden, dass Vereine wie Attac, die die politische Meinung beeinflussen wollen, kein Anrecht auf Gemeinnützigkeit hätten. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits früher darauf verwiesen, dass Parteispender nur kleinere Summen steuerlich geltend machen können. Damit werde verhindert, dass private Großspender den Steuervorteil nutzten, um politisch Einfluss zu nehmen.
Der BFH habe laut Unger gefolgert, dass, wenn Vereine so politisch agierten wie Parteien, der Vorteil der Gemeinnützigkeit für die Spender wegfallen müsse. Der Jurist hält die Gleichsetzung von Parteien mit zivilgesellschaftlichen Organisationen für nicht überzeugend, da nur Parteien zu Wahlen antreten, um politische Macht zu erlangen. Das Gemeinnützigkeitsrecht könne so geändert werden, dass der politische Spielraum für Vereine ausgeweitet würde. Dazu müsse man keine Spendengrenze einziehen, man könne etwa auch mehr Transparenz über Spender verlangen.