Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts Nachrichtenagentur
Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), hat eine rasche Entscheidung über eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefordert. „Wir haben die AfD zum Prüffall erklärt“, sagte der Thüringer Innenminister dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben). „Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist weitergegangen und hat den `Flügel` und die `Junge Alternative` zum Verdachtsfall erklärt.“
Das sei die letzte Stufe vor der Einstufung als Beobachtungsobjekt. „Jetzt tragen Bundes- und Landesämter alle Informationen zusammen und bilden sich gemeinsam eine Meinung. Ich werbe dafür, dass wir das bald machen. Es wird Zeit. Die Informationen liegen ja vor. Es gibt keinen Grund, noch sehr viel länger zu warten. Die Menschen warten darauf.“ Die Einstufung als Beobachtungsobjekt biete „erst mal die Möglichkeit, mit nachrichtendienstlichen Mitteln weiter zu schauen“. Der SPD-Politiker sagte, es bestehe jedoch auch die Chance, „dass der `Flügel` aus dieser Einstufung auch wieder herauskommt“. Das fände er nicht schlecht. Die AfD habe ihren Anfang schließlich mit legitimer Kritik an der Banken- und Eurorettung genommen. „Dass die AfD jetzt immer nationalistischer wird, bedauere ich sehr. Diese Entwicklung kann in die Verfassungsfeindlichkeit führen. Verfassungsfeinde sind Feinde der Demokratie.“ Zudem müsse man „überlegen, was wir tun können, damit die Zustimmung für die AfD wieder zurückgeht“. Man müsse ihre Wähler abholen. „Dazu müssen wir uns ins Zeug legen und die täglichen Probleme der Leute erkennen. Dann kriegen wir sie auch wieder“, so Maier. Ein Mittel könne sein, Intensivstraftäter – egal ob Deutsche oder Ausländer – konsequenter zu verfolgen. „Ziel ist es, dass Täter unmittelbar die Folgen ihres Tuns zu spüren bekommen. Die Menschen müssen merken: Intensivstraftäter werden hart rangenommen unabhängig von Herkunft und Gesinnung. Wenn darunter Zuwanderer sind, kann das natürlich auch negative Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus haben. Und wer infolge von Straftaten den Aufenthaltsstatus aberkannt bekommt und keinem Abschiebestopp unterliegt, der muss gehen. Das gehört zur Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien und ist wichtig, um das gefühlte Vollzugsdefizit des Staates abzubauen.“