Foto: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde, über dts Nachrichtenagentur
Berlin – Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will im neuen Anti-Terror-Paket die Kontrolle der Geheimdienste verschärfen. In einem Vorentwurf des Ministeriums, aus dem das Nachrichtenmagazin „Focus“ zitiert, heißt es: „Zu den Auskunftsersuchen soll die rechtsstaatliche Kontrolle durch eine systematisch stimmig ausgestaltete Regelung der Verfahren und Mitteilungspflichten verbessert werden.“ Und: Menschen, die ins Visier der geheimen Terrorfahnder geraten, sollten vor automatischen Sanktionen in ihrem Alltagsleben bewahrt werden: „Zum Schutz der Betroffenen soll ein ausdrückliches Verbot eingeführt werden, Betroffene auf Grund des Auskunftsersuchens zu benachteiligen“, heißt es in dem Vorentwurf des Nachrichtendienst-Rechtsschutzstärkungsgesetzes.Konkret bedeutet das laut „Focus“ zum Beispiel: Erkundet der Verfassungsschutz, welche Kontenbewegungen es bei einem Verdächtigen gab, darf die Bank dem Kunden nicht das Konto kündigen. [dts Nachrichtenagentur]
Keine fixen Zuständigkeiten für die Rechtssprechung.! Bundesweites Zufallsprinzip für richterliche Beschlüsse oder Ombudsleuten einführen. Keine automatisches Gateways um jeden Beamten zum Geheimagenten zu machen zu lassen. Beachten: Immer Gefahr der Vorabsprachen.