Foto: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die katholische Kirche eindringlich aufgefordert, alsbald einen konkreten Vorschlag zur Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs vorzulegen. Zugleich appellierte die Ministerin an die Bischöfe, bei den Hilfen für Opfer keine eigenen Wege zu gehen, sondern sich an einem gemeinsamen Fonds zu beteiligen. „Ein konkreter Vorschlag der katholischen Kirche am runden Tisch (gegen Missbrauch) wäre ein Signal für die Betroffenen. Die katholische Kirche kann als am stärksten betroffene Institution Dynamik in die Debatte bringen“, sagte die Ministerin der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe).Sie rief die Kirche auf, dem Beispiel der Jesuiten zu folgen, die einen Entschädigungsbetrag von jeweils 5.000 Euro vorgeschlagen haben. Zugleich warnte sie, das wichtige Projekt des runden Tisches, nämlich einen gemeinsamen Entschädigungsfonds aller von Missbrauch betroffenen Institutionen, platzen zu lassen. „Die Sorge ist groß, dass verschiedene Institutionen und Organisationen einzelfallbezogene Lösungen suchen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Der runde Tisch müsse einen Vorschlag verabschieden, der „gemeinsame Standards beinhaltet“. Ziel sei eine „Gesamtlösung in der Entschädigungsfrage“ mit konkreten Hilfen für die Betroffenen. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, die Anfang März am runden Tisch einen Entschädigungsvorschlag vorlegen will, mahnte eindringlich gemeinsame Lösungen aller von sexuellem Missbrauch betroffenen weltlichen und kirchlichen Institutionen an. Zwar stehe es jeder Institution frei, den Opfern als Anerkennung ihres Leidens eine Entschädigung anzubieten, sagte Bergmann der SZ. Doch müsse es das Ziel aller sein, dass es „keine unterschiedliche Behandlung von Betroffenen bei Hilfen und Therapien gibt“, sagte sie. „Ich gehe davon aus, dass alle Institutionen einem gemeinsamen Fonds zustimmen, aus dem den Betroffenen, unabhängig von individuellen Lösungen der Einrichtungen, Hilfe gewährt werden kann“, sagte die einstige Bundesfamilienministerin.