Berlin – Lehrlinge und Studenten sollen künftig mehr Ausbildungskosten als Sonderausgaben steuerlich absetzen können. Das berichtet die „Bild-Zeitung“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Danach haben sich die Fachpolitiker von Union und FDP darauf verständigt, die Grenze 2012 auf 6.000 Euro pro Jahr anzuheben.Derzeit können Lehrlinge und Studenten jährlich maximal 4.000 Euro Ausbildungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Mit dem Beschluss reagieren die Koalitionsfraktionen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), der die bisherige Praxis zur Absetzbarkeit der Kosten als unzureichend moniert hatte. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Finanzausschuss, Daniel Volk, bestätigte gegenüber der Zeitung die Einigung. „Wir sorgen dafür, dass sich der Staat an steigenden Ausbildungskosten indirekt beteiligt“, so Volk. [dts Nachrichtenagentur]
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