Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Kommunen zeigen sich vor dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Woche gelassen. „Die offenkundig auf mediale Aufmerksamkeit abzielende Erwartung der Deutschen Umwelthilfe, dass mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Deutschland flächendeckend Fahrverbote verhängt werden, wird sich nicht erfüllen“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagausgaben).
„Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, ob Fahrverbote überhaupt aktuell verhängt werden können oder ob es hierfür erst einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Fahrverbote für einzelne Fahrzeuge oder bestimmte Fahrzeugtypen dürften ohne eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage kaum möglich sein.“
Landsberg sagte, in verschiedenen Städten gehe die Schadstoffbelastung bereits zurück.“ Je nachdem, wie die Entscheidung des Gerichts ausfällt, kann davon aber sehr wohl ein Signal ausgehen, alte Dieselfahrzeuge auch mit Hardware nachzurüsten“, sagte er.
Hier sei die Industrie gefordert. Der gezielte und schnelle Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs auch in der Fläche müsse Vorrang vor Gedankenspielen über Kostenfreiheit. Diese sei „kurzfristig nicht umsetzbar und finanzierbar“ ist. Fahrverbote in deutschen Städten seien nicht im Sinne der Kommunen.
„Verschiedene Zonen, Blaue Plaketten, Fahrverbote für einzelne Autos – all diese Formen der Ausgrenzung einzelner Fahrzeugarten gefährden die Innenstädte als Lebensader der Kommunen“, sagte Landsberg. Derartige Maßnahmen würden nicht nur Privatfahrten mit Dieselfahrzeugen verhindern, sondern auch Liefer- und Behördenverkehr und Fahrten von Einsatzkräften wie Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei. Von Fahrverboten sei zudem keine essentielle Verringerung der Feinstoffbelastung zu erwarten.