Foto: Ausgaben des BGB in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Homosexuelle Justizopfer sollen nicht länger auf ihre Rehabilitierung warten müssen: Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert die Bundesregierung auf, per Gesetz die Urteile nach dem Homosexuellen-Paragraf §175 aufzuheben: „Der Gesetzgeber muss handeln“, sagte Lüders den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“. Mehr als 50.000 Männer seien in der Bundesrepublik nach dem schwulenfeindlichen §175 verfolgt und verurteilt worden. Sie seien im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden.
Bürgerliche Existenzen, Partnerschaften und Familien seien zerstört worden. „Und dennoch müssen sie es bis heute ertragen, dass die Urteile gegen sie nie aufgehoben wurden“, so Lüders weiter. „Diese Ungerechtigkeit dürfen wir nicht länger hinnehmen.“ Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle kommt zu dem Schluss, dass die Rehabilitierung der Opfer nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sondern auch eine gesetzgeberische Pflicht darstelle. Das Gutachten soll an diesem Mittwoch in Berlin vorgestellt werden.