Berlin – Die Frage, ob und wie „aktiv“ ein Arzt sterbewilligen Patienten zum Tode verhelfen darf, entzweit die Ärzteschaft. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, lehnen zwei Landesärztekammern die neuen „Grundsätze“ zur Sterbebegleitung ab. In den Grundsätzen, die im Auftrag der Bundeskammer von Fachleuten erstellt worden waren, heißt es: die „Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung“ sei „keine ärztliche Aufgabe“.Dies interpretieren Kritiker so, dass sie nicht verboten ist. Theodor Windhorst, als Präsident der Regionalkammer Westfalen-Lippe einer der Rebellen, will laut „Focus“ ergänzen, dass die Mitwirkung „dem ärztlichen Ethos“ widerspreche. Er gehe davon aus, dass seine Formulierung auf dem Deutschen Ärztetag in sieben Wochen in Kiel die Mehrheit bekomme, sagte Windhorst. Er will sich dort zum Bundesärztekammerpräsident wählen lassen. Neben Westfalen-Lippe lehnt auch die Landesärztekammer Hessen die „Grundsätze“ zur Sterbebegleitung ab. [dts Nachrichtenagentur]
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