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    Home»Nachrichten»Medien: Behörden streiten bei NSU-Ermittlungen über Geheimakten

    Medien: Behörden streiten bei NSU-Ermittlungen über Geheimakten » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion07.10.12

    Berlin - Bei der Aufarbeitung der Terrorserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) ist es einem Medienbericht zufolge innerhalb der Sicherheitsbehörden zu einem heftigen Streit um den Umgang mit Geheimdienstunterlagen gekommen. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ein Vorstoß des thüringischen Innenministers Jörg Geibert (CDU), der dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages kürzlich 778 ungeschwärzte Akten zum Thema Rechtsextremismus zur Verfügung stellte. Das Konvolut umfasst eine Vielzahl "vertraulich" oder "geheim" eingestufter Dokumente und enthält neben Akten des Thüringer Verfassungsschutzes sensible Unterlagen anderer Landesämter sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz.Nach Angaben aus Sicherheitskreisen enthält das Material Klarnamen von V-Mann-Führern und anderen Verfassungsschutzmitarbeitern. Die mit den anderen Behörden nicht abgesprochene Weitergabe der Dossiers durch das thüringische Innenministerium sorgte unter deutschen Geheimdienstlern für Empörung. In einer Telefonkonferenz der Verfassungsschutzchefs am 28. September war von "Geheimnisverrat" und möglichen "strafrechtlichen Konsequenzen" die Rede. Auch in einer weiteren Schaltkonferenz zwischen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seinen Länderkollegen sei das Vorgehen Geiberts nach Angaben eines Teilnehmers scharf kritisiert worden. Geibert wiederum rechtfertigte sein Handeln damit, dass er mit der Offenlegung der Akten nur der Auffassung der Rechtsprechung nachkomme. Da im Berliner Untersuchungsausschuss die gleiche Geheimhaltungspflicht wie im Erfurter Verfassungsschutz gelte, habe die Thüringer Regierung niemanden um Erlaubnis fragen müssen. Inzwischen einigte sich Friedrich mit dem Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), die Thüringer Akten zunächst unangetastet zu lassen. Geplant ist die Einsetzung eines Sonderermittlers, der das brisante Material vorab prüfen und dann die Einsicht koordinieren könnte. [dts Nachrichtenagentur]

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