Foto: Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur
Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) – Grundsicherungsämter haben im vergangenen Jahr in 162.300 Fällen wegen fehlerhafter Arbeit falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen. Das hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach einem Bericht der „Bild-Zeitung“ (Montagausgabe) in einem neuen Statistikbericht eingeräumt. Die Falschbescheide seien „aufgrund fehlerhaften Arbeitens in der Grundsicherungsstelle“ ergangen, zitiert die „Bild-Zeitung“ aus dem BA-Report.Wie daraus weiter hervorgeht, war im Jahr 2009 jeder dritte Widerspruch gegen Hartz-Bescheide erfolgreich. Danach haben Hartz-IV-Bezieher insgesamt in 805.200 Fällen Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt. 301.500 Widersprüche (37,4 Prozent) waren erfolgreich. 142.700 Hartz-Bezieher klagten gegen ihre Bescheide, 55.800 bekamen vor Gericht recht.
Leider ist dies nur die Spitze des Eisberges. Nach meinen Erfahrungen sind höchstens 10 % der LeistungsbezieherInnen überhaupt in der Lage, Fehler in ihren Bescheiden zu erkennen, bzw. lassen ihre Bescheide von Fachleuten überprüfen. Von den Menschen die Fehler erkennen, wagen es sich viele erst gar nicht, sich zur Wehr zu setzen. Sie befürchten Repressionen durch di Behörde, bzw. den SachbearbeiterInnen. Du
ie tatsächliche Zahl der falschen Bescheide dürfte somit locker die 2-Millionen-Grenze überschreiten.