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    Home»Nachrichten»Möglicher Konflikt zwischen der Bundesjustizministerin und deutschen Insolvenzverwaltern
    Nachrichten

    Möglicher Konflikt zwischen der Bundesjustizministerin und deutschen Insolvenzverwaltern

    News Redaktion News Redaktion09.09.10

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zwischen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und den deutschen Insolvenzverwaltern bahnt sich ein Konflikt an. Dies berichtet die „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe). Die FDP-Politikerin wirft den Verwaltern vor, mit ihrer Kritik am Sparpaket der Regierung zu übertreiben und die Beschlüsse zum Insolvenzrecht nicht verstanden zu haben.Das geht aus einem Brief, welcher der Zeitung vorliegt, hervor, den Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag an den Vorsitzenden des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Siegfried Beck, verschickt hat. Aus den Äußerungen der Verwalter entnehme sie, „dass in der Öffentlichkeit noch eine gewisse Unkenntnis darüber besteht, was in dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 tatsächlich innerhalb der Bundesregierung vereinbart wurde“, heißt es in dem Schreiben. Hintergrund sind die Reformvorschläge, mit denen Leutheusser-Schnarrenberger insgesamt 500 Millionen Euro einsparen will. Sie hatten bei Insolvenzverwaltern einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Durch die geplanten Vorrechte für den Fiskus würden bewährte Grundsätze des Insolvenzrechts ins Absurde geführt, hatte VID-Präsident Beck gesagt. Eine Sanierung von Betrieben werde erheblich erschwert. Leutheusser-Schnarrenberger wies das zurück. Die ursprünglich geplante umfassende Privilegierung des Fiskus sei vom Tisch, stellt sie klar. Zwar sollten die Finanzämter dafür nun bei der Umsatzsteuer bessergestellt werden, was dazu führe, dass die betroffenen Betriebe weniger Liquidität hätten, „dennoch ist diese Änderung bei einer Gesamtbetrachtung gerechtfertigt“, schreibt die Ministerin. Zudem werde die Stellung eines Insolvenzantrags durch Fiskus und Sozialkassen erleichtert. Das werde bewirken, „dass die Sanierungschancen für notleidende Unternehmen steigen“. Von den Verwaltern besonders kritisiert worden waren die leichteren Aufrechnungsmöglichkeiten, die der Fiskus künftig erhalten soll. Für diesen Kritikpunkt hat Leutheusser-Schnarrenberger „durchaus Verständnis“. Allerdings erhoffe man sich dadurch lediglich Einnahmen von 50 Millionen Euro. Angesichts von geschätzten 33.000 Unternehmensinsolvenzen allein in diesem Jahr sei daher „damit zu rechnen, dass das einzelne Verfahren von dieser Regelung nicht so schwerwiegend beeinträchtigt wird, wie derzeit behauptet“.

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