2008 treten in Deutschland einige neue Reformen in Kraft. So auch im Bereich Arbeit und Soziales. Medienberichten zufolge sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt. Arbeitslose über 50 können wieder länger Arbeitslosengeld I beziehen. Unbefristet gezahlt wird der Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der betreuende Elternteil mindestens drei Jahre lang Betreuungsunterhalt, auch wenn die beiden nicht verheiratet waren.
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