Foto: Nutzer an einem Computer, dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Hightech-Verband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben nach langen Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Wie der Verband am Donnerstag mitteilte, regelt der Vertrag die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen sechs und neun Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt.Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. „In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich“, so Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. Der neue Gesamtvertrag von Bitkom und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu wollen Bitkom und GEMA ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote. [dts Nachrichtenagentur]