Foto: Senioren mit Rollstuhl, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das seit 2015 geltende Pflegeunterstützungsgeld wird kaum in Anspruch genommen. 2019 gingen bei den Pflegekassen 9.000 Anträge ein, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) mit. In den Jahren davor seien es noch weniger gewesen.
Die Bundesregierung war von mindestens 20.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen. Die Sozialleistung soll für eine bessere Vereinbarung von Pflege, Familie und Beruf sorgen und umfasst eine Lohnersatzleistung. Diese wird Angehörigen für den Fall gezahlt, dass sie sich für die Pflege eines Angehörigen von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 4,7 Millionen pflegende Angehörige, etwa 2 Millionen davon haben einen sozialversicherungspflichtigen Job. Die bundesweit tätige Interessenvertretung der pflegenden Angehörigen, der Verein „Wir pflegen“, kritisiert den bürokratischen Aufwand. Das Pflegeunterstützungsgeld und die Auszeit vom Beruf müssten in einem Schritt eingeleitet werden können und auch nach der Corona-Befristung für 20 Tage gelten, sagte Fachreferent Christian Pälmke. Darüber hinaus „weist die Informationspolitik von Bundesregierung und Pflegekassen deutliche Mängel auf. Die Leistung ist vielen Menschen nicht bekannt“, so Pälke weiter.