Ab dem 1. Januar 2013 wird die private Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat bezuschusst.
Der demografische Wandel reißt eine kräftige Lücke in die Pflegeversicherung. Immer weniger junge Beitragszahler müssen für immer mehr alte pflegebedürftige Menschen sorgen. Allein die Zahl der Demenzkranken soll bis 2030 auf rund 1,7 Millionen ansteigen. Ein System, das – ähnlich wie in der Rentenversicherung – immer weniger funktioniert. Die Bundesregierung will die Finanzierungslücke jetzt vermehrt durch private Vorsorge stopfen und bezuschusst ab dem kommenden Jahr private Pflegeversicherungen.
Welche private Pflegeversicherung bekommt einen Zuschuss vom Staat?
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss die abgeschlossene Pflegeversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- es muss sich um eine Pflege-Tagesgeld-Versicherung handeln
- monatlicher Mindestbetrag 10 Euro
- Obergrenze: doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung
- keine Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge
Sind die Voraussetzungen erfüllt, fördert der Staat mit 60 Euro pro Jahr. Der Zuschuss durchlief im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetz das Gesetzgebungsverfahren und tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Der Bundesrat hat das Gesetz am 29. Juni 2012 beschlossen.
Links & Quellen
- Wikipedia zur Pflegeversicherung