Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Corona-Krise bekommen Privatversicherte keine Sonderbehandlung, auch nicht bei Tests auf das Virus. „Vor Corona sind wir alle gleich“, sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) der „Welt am Sonntag“. Für Privatversicherte gelte dasselbe wie für gesetzlich Versicherte, es gehe strikt nach der medizinischen Notwendigkeit.
Das ist meist der Fall, wenn ein Mensch Symptome hat und gleichzeitig in einem Risikogebiet war oder mit einem Corona-Infizierten Kontakt hatte. Falls ein Test dann erforderlich sei, werde er erstattet, heißt es vom Verband. Ob das Testergebnis positiv oder negativ ausfalle, spiele dabei keine Rolle. Bestätige sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, so seien auch die Kosten weiterer medizinisch notwendiger Behandlungen versichert. „Findet die Behandlung ambulant statt, können Privatversicherte auf Wunsch beispielsweise auch eine Video-Sprechstunde in Anspruch nehmen“, sagte der PKV-Sprecher.