Foto: Euromünzen, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Wirtschaftsweise Lars Feld hält eine hohe Neuverschuldung des Bundes in der Corona-Krise für gerechtfertigt und sieht die Finanzstabilität nicht ernsthaft in Gefahr. „Wenn der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt nun von 60 Prozent auf 80 oder 90 Prozent steigt, ist damit nicht die finanzpolitische Solidität des Landes infrage gestellt“, sagte der neu gewählte Vorsitzende des Sachverständigenrats der „Welt am Sonntag“. Selbst einen Anstieg der Staatsverschuldung von aktuell zwei auf drei Billionen Euro würde Deutschland verkraften.
Die Bundesregierung will kommende Woche die Schuldenbremse lockern und sich einen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 100 Milliarden Euro vom Parlament bewilligen lassen. „Es ist absolut richtig, dass die Bundesregierung die im Gesetz von Anfang an eingebaute Klausel für Notsituationen nutzt und die Bremse dafür außer Kraft setzt“, sagte Feld. In der aktuellen Situation komme es auf schnelle und unbürokratische Hilfe an, sagte der Ökonom der „Welt am Sonntag“. Aber eines wolle er deutlich sagen: „Der Staat kann nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag alles tun, was notwendig ist, so wie es die Bundesregierung gerade versprochen hat.“ Jeder Euro müsse so gut wie möglich eingesetzt werden, im nächsten Schritt vermutlich für ein Konjunkturprogramm, mit dem die Wirtschaft nach dem Stillstand wieder in Schwung gebracht werde. Die Zeit der harten Eingriffe in das wirtschaftliche Leben müsse begrenzt bleiben. „Ich habe große Zweifel, dass wir den Stillstand länger als drei Monate durchhalten“, sagte er. Spätestens im Mai müsse die medizinische Strategie überdacht werden. „Irgendwann werden wir zu einer personalisierten Isolierung übergehen müssen“, sagte Feld. Dann müssten die Geschäfte wieder öffnen, in Quarantäne blieben nur noch jene, die infiziert seien oder einer Risikogruppe angehörten. Der Wirtschaftsexperte erwartet in den kommenden zwei Wochen weitere Maßnahmen der Regierung, um die Einkommensausfälle von Betrieben zu kompensieren. „Zu prüfen wäre ein Entschädigungsanspruch gegen den Staat im Infektionsschutzgesetz“, sagte der Ökonom. Dann könnten betroffene Unternehmer gezahlte Mieten und Personalkosten direkt geltend machen. Feld sagte aber auch: „Wir dürfen die Insolvenz nicht dämonisieren.“ Eine Insolvenz bedeute nicht, dass der Betrieb sofort abgewickelt werde, er könne sich innerhalb des Insolvenzverfahrens neu aufstellen und bekomme Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit, das anders als Überbrückungskredite nicht zurückgezahlt werden müsse. Staatsbeteiligungen zur Rettung von Unternehmen schloss Feld nicht aus. Es müsse allerdings von vornherein klar geregelt sein, wann der Staat wieder aussteige. „Während der Finanzkrise ist der Bund bei der Commerzbank eingestiegen und heute, mehr als zehn Jahre später, immer noch drin. Das kann nicht sein“, sagte der Ökonom. Der Ausstieg könne leichter fallen, wenn der Bund lediglich stille Beteiligungen eingehe. Ohne Mitspracherecht sei der Einfluss auf das Management zwar geringer, aber dadurch bleibe von vornherein eine größere Distanz zwischen Unternehmen und Politik.