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    Home»Nachrichten»Pro Asyl äußert verfassungsrechtliche Bedenken zu Arbeitspflicht
    Nachrichten

    Pro Asyl äußert verfassungsrechtliche Bedenken zu Arbeitspflicht

    News Redaktion News Redaktion01.03.24
    Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Pro Asyl hat mit Blick auf die Debatte zu einer „Arbeitspflicht“ für Flüchtlinge rechtliche Zweifel geäußert. „Wir haben bei der Arbeitspflicht große verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Bedenken, weil dies an Zwangsarbeit erinnert und sie für 80 Cent pro Stunde arbeiten müssen“, sagte der flüchtlingspolitische Sprecher Tareq Alaows dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgabe). „Es braucht einen kompletten Zugang für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt und keine Gesetze, die sie wie Menschen zweiter Klasse behandeln.“

    Die Debatte über die sogenannte Arbeitspflicht für Geflüchtete sei „ausgrenzend und rassistisch“, kritisierte Alaows. „Sie suggeriert, dass die Menschen arbeitsunwillig sind. Dabei unterliegen sie oft gesetzlichen Arbeitsverboten und verlieren durch langwierige Verfahren für die Erlangung von Arbeitserlaubnissen Jobangebote wieder“, fügte der Pro-Asyl-Sprecher hinzu. „Anstatt Geflüchtete in menschenverachtende, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu zwingen, sollten alle Arbeitsverbote für sie aufgehoben werden.“

    Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei geht es um Arbeit, die „sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde“. Eine Rechtsgrundlage für einem Zwang zu Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind, seien allerdings ausgeschlossen, argumentierte das Gericht. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.

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