Berlin – Der Rechtsbeistand der Familie eines bei einem Überfall getöteten 16-jährigen Räubers hat Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Stade eingelegt. Das berichtet „Die Welt“. Die Staatsanwaltschaft Stade hatte Mitte Juli die Ermittlungen gegen den Todesschützen mit der Begründung eingestellt, der 77-jährige Rentner habe in Notwehr gehandelt.Der getötete 16-Jährige hatte mit vier Kumpanen am 13. Dezember 2010 den Rentner in seinem Haus in Sittensen überfallen, um ihn auszurauben. Als die Alarmanlage losging, flüchteten die Diebe. Dabei schoss der Rentner mit einer eigenen Waffe dem 16-Jährigen in den Rücken, worauf hin dieser verblutete. „Der Todesschütze hat jedenfalls ohne Verteidigungswillen gehandelt“, sagt der Rechtsbeistand Thomas Kämmer. Damit sei eine Notwehr nicht gegeben. [dts Nachrichtenagentur]
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