Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Bundesregierung wird offenbar erwogen, Ausgaben für Alkohol und Tabak künftig grundsätzlich nicht mehr für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze heranzuziehen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Koalitionskreise. Die Überlegungen liefen derzeit auf „unterer Ebene“.Eine endgültige Meinungsbildung werde in zwei bis drei Wochen erwartet, wenn die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben vorliege. Zuvor hatte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger die Frage aufgeworfen, „ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört, tatsächlich Grundbedarf ist“.
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