Berlin – Die Bundesregierung prüft bei der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts auch Änderungen bei der reduzierten Hotel-Mehrwertsteuer sowie bei Regelungen der doppelten Haushaltsführung und den Verpflegungsmehraufwendungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Markus Tressel zur Vereinfachung des Reisekostenrechts hervor, berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). „Der Bürokratieabbau wird für alle Betroffenen gleichermaßen angestrebt, das heißt für die Unternehmen, die Verwaltung und die betroffenen Steuerpflichtigen“, teilt die Regierung in dem Schreiben mit, das der Zeitung vorliegt.Anfang des Jahres wurde im Bundesfinanzministerium eine Projektgruppe gebildet, die Reformansätze erarbeiten soll. Es gehe dabei neben Bürokratieabbau um „weitere Rechtssicherheit, eine vereinfachte Handhabbarkeit sowie eine Entlastung bei den Aufzeichnungs- und Nachweispflichten“, gibt die Regierung in der Antwort auf die Anfrage an. Wichtige Aspekte beträfen die „regelmäßige Arbeitsstätte“ sowie Regeln zur „Auswärtstätigkeit“ Zur Frage nach einer Vereinfachung bei Hotelübernachtungen mit Frühstück heißt es: Es „wird geprüft werden, ob und inwieweit sich Auswirkungen auf umsatzsteuerrechtliche Regelungen ergeben“. Die Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen war von Schwarz-Gelb zum 1. Januar 2010 von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden, die Steuer auf das Hotelfrühstück blieb davon jedoch ausgenommen Voraussichtlich bis Jahresende will das Finanzministerium dem Bundestag einen Bericht vorlegen, der als Basis für weitere Beratungen dienen soll. Die aktuelle Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird dabei nach Auskunft der Regierung berücksichtigt. Der BFH hatte jüngst die Reisekostenabrechnung für Beschäftigte mit mehreren Arbeitsstätten erheblich vereinfacht und damit den Reformdruck auf die Regierung erhöht. [dts Nachrichtenagentur]
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