Foto: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Unter dem gemeinsamen Vorsitz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Familienministerin Kristina Schröder und Bildungsministerin Annette Schavan hat am Donnerstag die zweite Sitzung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ stattgefunden. An dem Treffen nahm auch die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, teil. „Die Arbeitsgruppe Justiz hat eine Reihe von konkreten Vorschlägen erarbeitet, wie der Gesetzgeber den Schutz des Opfers im Ermittlungs- und Strafverfahren verbessern kann“, teilte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit.Opfer von Sexualdelikten sollen in weiterem Umfang als bisher einen Opferanwalt auf Staatskosten in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus beabsichtigt das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die zivilrechtliche Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche von Opfern sexueller Gewalt von derzeit drei auf 30 Jahre verlängert werde. Familienministerin Kristina Schröder hat aus den Beratungen am Runden Tisch erste Konsequenzen gezogen. Sie will unter anderem dafür sorgen, dass jede Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, bestimmte Standards erfülle und diese Standards mit staatlicher Förderung und Finanzierung verknüpft werden sollen. Außerdem soll eine bundesweite Fortbildungsoffensive gestartet werden. „Die Diskussionen am Runden Tisch haben viele gute und wichtige Empfehlungen auf den Weg gebracht“, sagte Schröder. Bildungsministerin Annette Schavan gab bekannt, dass ihr Haus insgesamt 32 Millionen Euro für Forschungsprojekte zu Ausmaß, Ursachen und Folgen von Missbrauch und Gewalt im Kindes- und Jugendalter zur Verfügung stelle. Am 10. November wird ein Gespräch mit Betroffenen und den Mitgliedern des Runden Tisches stattfinden.
Die zivilrechtliche Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche von Opfern sexueller Gewalt von derzeit drei auf 30 Jahre zu verllängern ist einerseits löblich – andererseits nicht unbedingt hilfreich, wie man an den Fällen sieht, die dies alles angestoßen haben: Da sind inzwischen auch 40 oder gar 50 Jahre vergangen. Was dann? Überlebende, die so stark traumatisiert sind, dass sie erst im Alter von den Geschehnissen der Kindheit reden, werden zukünftig außer Acht gelassen? Das darf nicht geschehen!
Ein weiterer wichtiger Punkt sollten – in diesen konkreten Fällen – die Schmerzensgeldzahlungen und deren Höhen sein.
Um das zu betonen: Es geht NICHT um ENTSCHÄDIGUNG oder gar um WIEDERGUTMACHUNG – beides ist völlig unmöglich – es geht hier um ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe!
Angemessen sind die 5.000 Euro, die der Jesuitenorden angeboten hat, mit Sicherheit nicht. Die stellen eine weitere Verhöhnung der Überlebenden dar! Das darf nicht sein! Man sollte auf die durchaus moderaten Forderungen der Opferverbände hören. Diese richten sich nach der internationalen Praxis. Das scheint mir sinnvoll und „angemessen“.