Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Zulassungsverfahren der AfD für Journalisten, die über den Bundesparteitag Anfang Dezember in Hannover berichten wollen, verstößt nach Ansicht des Staatsrechtlers Joachim Wieland gegen das Grundgesetz. „Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig“, sagte der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem „Handelsblatt“. Hintergrund ist, dass die AfD ein Auskunftsrecht über die politischen Ansichten der Journalisten einfordert.
Umfassende Datenspeicherung?
In der Einverständniserklärung für die Akkreditierung zum Parteitag im Dezember heißt es: „Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) einverstanden.“ Gemeint ist der Paragraf 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dort heißt es, zu den „besonderen Daten“ zählten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Artikel 21 des Grundgesetzes
Wieland sagte dazu: „Die Wertordnung des Grundgesetzes, an die auch eine politische Partei gebunden ist, steht einer Speicherung derartiger Daten diametral entgegen. Das Grundgesetz gewährleistet die Freiheit von Journalisten, ihrer Arbeit ohne solche Einschränkungen ihrer Freiheit nachgehen zu dürfen.“ Wieland verwies auf Artikel 21 des Grundgesetzes. Danach wirke die AfD wie andere Parteien auch an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Diese Mitwirkung erfolge „ganz wesentlich über die Medien“, deren Freiheit wiederum in Grundgesetzartikel 5 geschützt sei.
Schränkt die AfD verfassungswidrig die Medienfreiheit ein?
Die AfD schränke die Freiheit der Medien aber „verfassungswidrig“ ein, sagte der Jurist. Sie verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die AfD verstoße überdies gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetz-Artikel 3, „wenn sie den Zugang zur Berichterstattung über ihren Bundesparteitag von der Bereitschaft von Journalisten abhängig macht, Daten über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugen, ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, ihre Gesundheit oder ihr Sexualleben speichern zu lassen“.
Ist ja immer interessant. Wenn die Anderen gegen das Grundgestz verstoßen, ist es belanglos. Z.B. der Satz, „Eigentum verpflichtet.“ oder die Artikel und Gesetze, wogegen beim Grundgesetz und Strafrecht verstoßen worden ist, als es um die „Beschneidung von Knaben“ ging.
Immerhin hat die AFD bei ihrem Parteitag Hausrecht. Da bestimmt sie, wer Einlass bekommt, und wer nicht. Ähnlich hatte man es im Wahlkampf auch mit der AFD gemacht.
Ich finde das Verhalten der AFD, völlig richtig. Nichts ist wirksamer, als wenn man am eigenen Leibe mal zu spüren bekommt, was man anderen antut.
Die Sache lässt mir keine Ruhe. Einfach nur noch absurd, wenn solche Leute in den etablierten Parteien, Forderungen stellen, man solle sich ans Grundgesetz halten.
Insbesondere in der Presse, herrschen mitlerweile Sitten, das man sich nur noch an den Kopf fassen kann. Wenn man sich objektiv informieren will, ist man heute gezwungen, sich in kleinen Labels im Internet zu informieren.
Alles, was in großen Presseorganen geschrieben oder gesendet wird, ist manipuliert, geschönt, und sortiert. Die Zensur wird von der Presse selbst gemacht. (Man nennt das dann „Briefen“) Eine Presse, wie sie das Grundgesetz vorsieht, gibt es nur noch vereinzelt.
Oben hatte ich es schon geschrieben. Der Satz, „Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich (50% zu 50%) dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, ist zur Farce verkommen. Insbesondere das Eigentum, Geld und Finanzen, ist zu einem Monster verkommen, das fast ausschließlich dem Gemeinwohl schadet, wenn es in größeren Beträgen auftaucht.
Dann die Vorschrift, „Niemand darf wegen seiner Religion bevorzugt oder benachteiligt werden.“ ist zu so einer Farce verkommen, das man schon nicht mehr lachen kann. Selbst der Papst darf im Bundestag eine Rede halten.
So heißt es an anderer Stelle, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Mir persönlich, ist keine islamische Familie bekannt, wo dieses Prinzip praktiziert wird.
Auch der Spruch, „Ehe und Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates.“ ist das Papier nicht wert worauf es geschrieben steht. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt kein einziges Gesetz, das diese Vorschrift berücksichtigt. In Deutschland herrscht Kleinkrieg zwischen Ehe und Familie auf der einen Seite, und der Regierung auf der anderen Seite.
Was Wahlen und Parteien angeht, kann ich nur Herrn Weizsäcker zitieren. „Wer die Worte liest, „Alle Macht geht vom Volke aus“ „(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ bekommt entweder Lachfalten, oder es schwellen sich bei ihm die Zornesadern, im Gesicht.“
Beim Knaben-Beschneidungsgesetz, wird es allerdings schon grausam. Hier wird sogar gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen. Hier wird die Unverletzlichkeit und die Würde in Frage gestellt. Es gehört zur besonderen Würde des Menschen, das er gegen seinen Willen nicht Verstümmelt, Verletzt oder Gefoltert werden darf. Genau dagegen, wird bei der Beschneidung von Knaben aber verstoßen.
Dies ist nur ein Auszug. Ich könnte hier noch 2 Din A4 Seiten weiter machen. Wer so das Grundgesetz mit den Füßen tritt, hat nicht mehr das geringste Recht, sich darauf zu berufen. Insbesondere nicht auf Artikel, die die Presseregeln bestimmen. Wer der AFD in dieser Hinsicht Vorwürfe machen will, sollte sich lieber die 3 Finger ansehen, die auf ihn selber zeigen.