Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Magazin
      • Blog
    • Lifestyle
      • Astrologie
      • Essen & Trinken
      • Erziehung
      • Liebe & Partnerschaft
      • Lifestyle
      • Sternzeichen
      • Tipps
    • Technik
      • Technologie
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
      • Sport
    • Wissen
      • Feiertage
      • Sprache
      • Tiere
      • Umrechnungen
      • Weltuntergang
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»Studie: Viele Mini-Jobber werden arbeitsrechtlich diskriminiert

    Studie: Viele Mini-Jobber werden arbeitsrechtlich diskriminiert » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion30.03.16

    Gartenarbeiter auf einem Blumenbeet, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Gartenarbeiter auf einem Blumenbeet, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Viele Mini-Jobber werden arbeitsrechtlich offenbar diskriminiert: Jeder dritte Mini-Jobber in Deutschland bekommt nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) rechtswidrig keinen bezahlten Urlaub gewährt. Fast jedem zweiten geringfügig Beschäftigten werde der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). 34,9 Prozent der rund sieben Millionen Mini-Jobber wird demnach der bezahlte Urlaub verweigert.

    46 Prozent gehen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leer aus. "Minijobber werden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach mit Blick auf die Ergebnisse der Studie. Oftmals handele es sich um "systematische Rechtsbrüche mit dem Ziel, die ohnehin schon niedrigen Löhne in Minijobs weiter zu drücken". Um die Rechtsverstöße zu stoppen, müssten die Kontrollen verstärkt werden, verlangte Buntenbach. Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht auch Mini-Jobbern grundsätzlich ein Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr zu. Auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall spielt die Beschäftigungsform grundsätzlich keine Rolle. Mini-Jobber haben demnach ebenfalls Anspruch auf maximal sechs Wochen bezahlte Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelSPD erhöht Druck auf CSU im Streit um Erbschaftsteuer
    Nächster Artikel Gabriel sichert Stahlkochern Unterstützung zu
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitales Führungszeugnis
    1 min
    Merz nimmt nicht an Zeremonie für Trumps "Friedensrat" teil
    2 min
    Krankenkasse weist Unternehmen Verantwortung für Krankenstand zu
    1 min
    Trump und Merz "regelmäßig im Austausch"
    1 min
    EU-Parlament beschließt Prüfung von Mercosur-Abkommen durch EuGH
    2 min
    Kreml: Putin soll US-Sondergesandten am Donnerstag treffen
    1 min

    Kommentar

    Kommt die Digitalsteuer für Internetkonzerne schon 2026?
    Ex-CDU-Generalsekretär will Beschlüsse mit der AfD ermöglichen
    Spitzen-Diplomant Ischinger: "Ja, wir waren naiv"
    Kulturstaatsminister würde Google gerne zerschlagen
    Rubriken
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Wissen
    Zitate
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    © 2026 Softclick GmbH & Co. KG • naanoo media

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken