New York – Eine Richterin des US-Bundesgericht in New York hat mit einem Gerichtsurteil bei Ratingagenturen die Angst vor Schadensersatzansprüchen wieder aufleben lassen. Im Beschluss der Verhandlung einer Einspruchsklage von S&P sowie Moody`s gegen eine Klage von Großinvestoren heißt es, dass die Beurteilungen von Bonitätswächtern nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerungen gedeckt sind. Es soll sich vielmehr um eine „faktenbasierte Meinung“ der Analysten handeln, die rechtlich mit Schadensersatz belangt werden könnten.In der Vergangenheit hat es in den USA schon mehrere Gerichtsprozesse gegen Ratingagenturen gegeben. Dabei entschieden die Richter allerdings zum Großteil immer zugunsten der Analysten. Dadurch waren sie nahezu unantastbar für Haftungsklagen. Mit dem neuen Urteil könnte sich das Blatt allerdings gegen die Ratingagenturen wenden. [dts Nachrichtenagentur]
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