Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) sollen künftig einen scharfen Verhaltenskodex befolgen. Das berichtet „Bild“ (Dienstag) unter Berufung auf einen im Ministerium kursierenden fünfseitigen Entwurf für einen solchen Verhaltenskodex, in dem mögliche verpflichtende Anweisungen unter anderem für den „Umgang mit Informationen“ und bei „Verdacht und Verstoß“ festgehalten sind. Demnach sollen die Beamten und Soldaten „jeden informellen Kontakt“ zu Journalisten und Parlamentariern meiden, ob „im Rahmen von persönlichen Treffen oder am Rande von Empfängen und Veranstaltungen“.
Fragen von Medienvertretern sollen abgewiesen werden. Auf Anfragen aus dem Bundestag sollen die BMVg-Angestellten nur reagieren, wenn sie „dazu befugt“ sind. Sofern sich die Beamten politisch betätigen wollen, sollen sie „Mäßigung und Zurückhaltung walten lassen“. Soldaten im Dienst sollten sich gar nicht „zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung“ betätigen. Von den Mitarbeitern wird auch eingefordert, sich gegenseitig zu beobachten und mögliche „Verdachtsfälle“ sowie Verstöße gegen den Kodex „umgehend anzuzeigen“. Außerdem sollen sie bei der „Aufdeckung und Aufklärung von regelwidrigem Verhalten“ helfen. Bei „Nichterfüllung“ der Pflichten drohen den Beamten Sanktionen und möglicherweise „Schadensersatz“. Anlass für die Erstellung des Papiers war der interne Umgang mit dem Sturmgewehr G36, dessen Mängel oft gemeldet und beklagt wurden, aber „nicht immer das notwendige Gehör gefunden“ hatten, wie Staatssekretär Gerd Hoofe in einem der Zeitung vorliegenden internen Schreiben im Februar 2016 ausführte. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte „Bild“, dass der Verhaltenskodex derzeit von einer internen Arbeitsgruppe in Kooperation mit externen Experten der Viadrina-Hochschule (Frankfurt/Oder) erarbeitet wird. Es gebe jedoch „keinen von Abteilungsleitungen oder der Leitung des BMVg gebilligten Stand“. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sei „ohnehin noch nicht beteiligt“ gewesen.