Mainz – Die Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ hofft sehr auf die Anerkennung von Stalking als Körperverletzung. Deren hauptamtlicher Psychologe Karl-Günther Theobald sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“, dies wäre ein „bedeutendes Zeichen für die häufig schwer leidenden Betroffenen“. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilt am Donnerstag, ob Psychoterror durch einen notorischen Verfolger als tätlicher Angriff zu werten ist.In diesem Fall müssten Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz gezahlt werden. Mehr als vier Jahre lang war die Klägerin, eine heute 60 Jahre alte Sozialpädagogin, von ihrem Ex-Freund massiv belästigt und gequält worden. In der Folge entwickelte die Frau eine posttraumatische Belastungsstörung und ist seither schwerbehindert. In Deutschland gibt es jährlich 800.000 Stalking-Opfer. [dts Nachrichtenagentur]
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