Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im April 2021 haben 9,0 Prozent weniger Unternehmen Insolvenz angemeldet als im Vorjahresmonat. Insgesamt meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.333 beantragte Unternehmensinsolvenzen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Ein Grund für die niedrige Zahl sei die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020, so die Statistiker.
Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich demnach noch nicht in den Ergebnissen für April. Ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April 2021 im Baugewerbe mit 215 Fällen, das entspricht -13,7 Prozent im Vorjahresvergleich. Im Handel waren es 195 Verfahren (-15,6 Prozent). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden im 142 Insolvenzen gemeldet (-2,1 Prozent). Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2021 auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatten sie bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen, teilte das Bundesamt mit.