Berlin – Nach Einschätzung des Direktors des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), Thomas Straubhaar, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem jüngsten Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM den Weg für eine Vergemeinschaftung der Schulden frei gemacht. „Es handelt sich tatsächlich um eine unwiderrufliche Übernahme von Haftungsrisiken durch den deutschen Steuerzahler“, sagte Straubhaar der „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe). „Es bringt überhaupt nichts, sich da etwas in die Tasche zu lügen“, so der Ökonom.Jeder Schritt zur Rettung einzelner Länder vor dem Bankrott durch Steuergelder aus anderen Staaten sei nichts anderes als eine Haftungsgemeinschaft, die so ursprünglich nicht vorgesehen gewesen sei, sich aber durch die reale Entwicklung als vernünftigste Lösung aufgedrängt habe. „Von allen risikoreichen Varianten ist die Haftungsgemeinschaft eher noch die kostengünstigste“, meinte Straubhaar. Mit dem Urteil habe Karlsruhe auch eine Tür geöffnet, dass es nicht bei der bisherigen Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro bleiben müsse, sondern der ESM noch ausgeweitet werden könne. „Das halte ich sachlich für angemessen, weil keiner ausschließen kann, dass nicht noch mehr Geld notwendig wird“, erklärte der Wirtschaftsforscher. [dts Nachrichtenagentur]
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