Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant die Aufhebung der einst wegen der Vogelgrippe verhängten generellen Stallpflicht für Geflügel. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet, soll damit zugleich die Freilandhaltung von Hühnern, Enten oder Gänsen wieder als Regelhaltung zugelassen werden. Dies geht aus einem entsprechenden Entwurf zur Änderung der „Geflügelpest-Verordnung“ hervor, der der Zeitung vorliegt.Der letzte Fall der Geflügelpest in Deutschland wurde Anfang März 2009 bei einer erlegten Wildente bei Starnberg festgestellt. Daher sei es „nunmehr angezeigt, vom bisherigen Grundsatz der Aufstallung von Geflügel abzugehen“, heißt es in der Verordnung. Den Behörden wird zugleich die Möglichkeit eingeräumt, insbesondere bei Gefahr im Verzuge die Stallpflicht wieder anzuordnen. Das Ministerium beruft sich zudem auf eine Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts, das die Infektionskrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren erforscht. Demnach sei die Gefahr, dass die klassische Geflügelpest neu eingeschleppt werde, gering.
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