Foto: Bundeswehrsoldat in Afghanistan, dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Soldaten im Auslandseinsatz ist 2011 stark gestiegen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Angaben des Bundesverteidigungs- sowie des Bundesjustizministeriums. So gab es im vorigen Jahr 26 einschlägige Ermittlungsverfahren – und damit so viele wie in den Jahren 2002 bis 2006 zusammen.In 15 Fällen hatten die Vorwürfe derart großes Gewicht, dass ein Strafverfahren folgte. Zugleich gibt es Streit über die vom Bundesjustizministerium geplante Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten (Allgäu). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Ich habe Kempten vorgeschlagen, weil dort schon heute die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Auslandseinsätze sitzt. Die spezialisierten Ermittler kennen sich in den militärischen Abläufen aus und bringen die notwendige Erfahrung für Ermittlungen im Ausland mit.“ Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, erklärte ebenfalls: „Die langen Verfahrenszeiten und die überhaupt nicht vorhandene Kompetenz für die Sondersituation im Einsatz sind schon ein Grund für eine besondere Expertise.“ Der sicherheitspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Omid Nouripour, warnte gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ hingegen: „Die Zentralisierung könnte dazu führen, dass sich eine Sonderrechtsprechung für die Bundeswehr entwickelt. Ich denke, dies kann auch nicht im Sinne der Bundeswehr sein, die sich ja als Teil der demokratischen Gesellschaft versteht und daher nicht zum Fremdkörper mit eigenen Regeln und Grenzen werden darf.“ Nouripour fügte hinzu: „Mir hat bislang noch niemand schlüssig erklären können, warum ein bundesweit zentraler Gerichtsstand notwendig ist. Auch der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums liefert auf diese Frage keine echte Antwort. Eine Zentralisierung birgt aus meiner Sicht aber Risiken, beispielsweise für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.“ [dts Nachrichtenagentur]