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    Home»Nachrichten»12.091 Flüchtlinge aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgenommen

    12.091 Flüchtlinge aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgenommen - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion19.01.17
    Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Deutschland hat im vergangenen Jahr 12.091 Asylbewerber aufgrund der sogenannten Dublin-Verordnung aus anderen Staaten zurückgenommen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesinnenministerium. Zugleich schickte die Bundesrepublik fast 4.000 Migranten in andere Länder zurück, wo nun über deren Asylantrag entschieden wird.

    Die meisten Asylbewerber übernahm Deutschland aus Schweden, das etwa 3.700 Menschen nach Deutschland überstellte. Es folgen die Niederlande (1.686), die Schweiz (1.277), Dänemark (1.109) und Belgien (763). Laut Ministerium erfolgten die Rücküberführungen in der Regel, weil die Migranten bereits in Deutschland einen Asylantrag gestellt, aber das Verfahren nicht abgewartet hatten. Zudem übernimmt Deutschland Antragssteller, deren Ehepartner oder Kinder in der Bundesrepublik entweder Asyl begehren oder denen bereits Schutz gewährt wird. Die größte Gruppe der Betroffenen waren laut Ministerium mit etwa 30 Prozent Iraker. Die meisten Asylbewerber aus Deutschland zurück nahmen demnach Italien (916) und Polen (884). Deutlich weniger Migranten wurden nach Spanien (351), Ungarn (294) und Schweden (280) überstellt. Das Dublin-System sieht vor, dass ein Asylverfahren dort geführt wird, wo ein Migrant zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Die Rücküberstellungen nach Griechenland sind allerdings 2011 nach Gerichtsurteilen ausgesetzt worden. Ebenso hatte die Bundesregierung im Jahr 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und sich vor allem in Bezug auf syrische Migranten für zuständig erklärt. In solchen Fällen erfolgt keine Rückschiebung.

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