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    Home»Nachrichten»Arbeitsminister will Kurzarbeiterregelung bis 2022 verlängern

    Arbeitsminister will Kurzarbeiterregelung bis 2022 verlängern » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion23.08.20↻ 16.11.21
    Hubertus Heil, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Hubertus Heil, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 verlängern. Das geht aus einem vertraulichen Konzept hervor, das über den die "Bild am Sonntag" berichtet. Das Bundesarbeitsministerium hat kurz vor dem Koalitionsausschuss am Dienstag für die Verhandlungen in der Koalition ein Modell für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes entwickelt.

    Danach soll das Kurzarbeitergeld wegen der Coronakrise bis März 2022 ausgezahlt werden. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes soll bis dahin fortgesetzt werden. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent. Ab dem 4. Monat wird es auf 70 bzw. 77 Prozent erhöht, ab dem 7. Monat auf 80 bzw. 87 Prozent. Die Aufstockung bis 2022 kostet nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums etwa 300 Millionen Euro. Den Arbeitgebern sollen nach dem Vorschlag des Arbeitsministeriums die Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 nur noch zu 50 Prozent. Um die Qualifizierung der Mitarbeiter während der Kurzarbeit zu fördern, soll der Staat die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 komplett übernehmen, wenn Unternehmen die Kurzarbeiter weiterbilden. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf circa zwei Milliarden Euro geschätzt. Die Zuverdienstgrenzen der Kurzarbeiter sollen ab Januar 2021 bis März 2022 auf einen Minijob bis 450 Euro begrenzt werden. Die abgesenkten Mindestanforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sollen bestehen bleiben. So müssen nach dem Willen von Heil auch künftig nur 10 Prozent statt der regulären 33 Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von derzeit 12 auf 24 Monate kosten nach Schätzungen der Bundesregierung zwischen 5 und 10 Milliarden Euro, je nachdem wie viele Beschäftigte in 2021 und 2022 noch von Kurzarbeit betroffen sein werden.

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