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    Home»Nachrichten»BAMF: Jeder dritte syrische Asylbewerber ist Kurde

    BAMF: Jeder dritte syrische Asylbewerber ist Kurde - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion17.10.19↻ 16.12.22

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur

    Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) - Etwa jeder dritte syrische Asylbewerber ist Kurde. Das teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der "Welt" (Donnerstagsausgabe) mit. Demnach stellte sich im ersten Halbjahr 2019 "die Aufteilung der syrischen Erstantragstellenden nach Volkszugehörigkeit wie folgt dar": 31 Prozent (5.966 Personen) hätten angegeben, Kurden zu sein, und 56 Prozent Araber.

    2018: 31 Prozent Kurden

    Bei 12,3 Prozent sei die Volkszugehörigkeit unbekannt, 0,2 Prozent seien Palästinenser und 0,8 Prozent Sonstige. Im Jahr 2018 waren von den syrischen Asylbewerbern laut BAMF 31 Prozent Kurden (13.736), 2017 waren es 36 Prozent Kurden (17.778), 2016 29 Prozent (77.213) und im Jahr 2015 25 Prozent (39.506). Auch unter den rund 3,5 Millionen Türkeistämmigen in Deutschland werde der Anteil der Kurden auf ein Drittel geschätzt. Der türkische Angriff auf das Kurdengebiet in Syrien führt auch in Deutschland wieder zu Konflikten in mehreren Städten zwischen Menschen türkischer und kurdischer Herkunft.

    "Wie bei ähnlich gelagerten Ereignissen in der Vergangenheit entfalten auch die aktuellen Kämpfe in Nordsyrien Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland", die durch das Bundeskriminalamt (BKA) tagesaktuell beobachtet würden, teilte das BKA der "Welt" mit. Seit Beginn der türkischen Militäroperation könne "ein deutlicher Anstieg des Veranstaltungsgeschehens in diesem Kontext einhergehend mit der Begehung veranstaltungstypischer Straftaten wie Verstößen gegen das Vereins- oder Versammlungsgesetz festgestellt werden". Der "Großteil der Veranstaltungen" verlaufe weitestgehend störungsfrei und friedlich, so das BKA weiter. Derzeit seien lediglich vereinzelt Straftaten wie "Brandstiftung oder Sachbeschädigung gegen türkische Einrichtungen" oder Straftaten "gegen deutsche Interessen" festzustellen.

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